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Waldbrandgefahr

Aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr, tritt von 07.08.2024 bis 31.10.2024 die Waldbrandschutzverordnung 2024 der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis in Kraft.

Wichtige Punkte:

  • Feueranzünden und Rauchen sind in allen Waldgebieten und deren Gefährdungsbereichen strengstens verboten.
  • Der Gefährdungsbereich umfasst alle Bereiche, in denen aufgrund der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der Wetterverhältnisse ein Übergreifen des Feuers auf den Wald nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Verstöße gegen diese Verordnung können mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu vier Wochen geahndet werden.

Bitte helft mit, unsere Wälder zu schützen und haltet euch an die Verordnung. Gemeinsam können wir Waldbrände verhindern und unsere Natur bewahren!

Waldbrandschutzverordnung 2024 Bezirk Ried im Innkreis



Einsatzstatistik 2024

  • 49

    Einsätze gesamt

  • 4

    Brandeinsätze

  • 45

    Technische Einsätze

     

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