Am Abend des 19.11.2021 wurden die Feuerwehren Ort im Innkreis und Antiesenhofen zu einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person auf der A8 alarmiert.
Aufgrund fehlender Rettungsgasse, blieben die Einsatzfahrzeuge nach kurzer Anfahrt im Stau stecken, weshalb die FF Suben & St. Marienkirchen b. Schärding nachalarmiert werden mussten.
Mit 10 minütiger Verzögerung konnte die Unfallstelle, welche sich 7 km vor der Ausfahrt Suben befand, erreicht werden.
Der verletzte Fahrzeuglenker konnte vom Roten Kreuz und LFA Dr. Novak bereits befreit und medizinisch versorgt werden, während die eintreffenden Einsatzkräfte
der Feuerwehren Brandschutz und Absicherung vornahmen.
Nach Freigabe durch die Polizei, wurde die Unfallstelle gereinigt und das KFZ durch die FA Reich abtransportiert.
Wir appellieren an dieser Stelle an alle Auto- & LKW-Fahrer, im Falle eines Staus auf der Autobahn, eine Rettungsgasse zu bilden!
Infos Rettungsgasse
Einsatzbericht aus Sicht des Einsatzleiters
"Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person, Autobahn A8, Ort Richtung Suben, LKW gegen PKW" lautete der Alarmierungstext am Freitag, den 19.11.2021 um 18:30 Uhr.
Das lässt schon mal den Blutdruck etwas steigen, vor allem wenn man beim Funken der Einsatzmeldung an Florian LFK die Info bekommt das sich die Unfallstelle kurz vor der Ausfahrt Suben befinden soll. Hoffentlich kommen wir durch die Rettungsgasse, ach ja, die Baustelle in Fahrtrichtung Suben könnte noch zu einem Problem werden.
Ausfahrt, auf der A8 angekommen wird dann die Rettungsgasse wie befürchtet zu einem Problem, keine 2km gefahren, kompletter Stillstand der Einsatzfahrzeuge, Das RLF der FF Antiesenhofen steht direkt hinter uns, kein Durchkommen mehr.
Die Rettungsgasse funktioniert mal wieder nicht, LKW sei Dank.
Mit dem Wissen das sich die Unfallstelle kurz vor Suben befindet, Alarmierungsauftrag an Florian LFK für die Feuerwehren Suben und St. Marienkirchen abgesetzt. Vielleicht kommen die an die Unfallstelle ran.
Nach ca. 10min Stillstand in der Rettungsgasse setzt der LKW vor uns, die benötigten 50cm, in Bewegung. Nachdem der Fahrer sich bemühte, wieder in den LKW einzusteigen. Wahnsinn!
Die Einsatzfahrt konnte somit weiter gehen. Keine 800m danach hatten wir die Unfallstelle erreicht.
Diese befand sich jedoch noch 7 Kilometer von der Ausfahrt Suben, ja sogar noch vor besagter Baustelle, also kein Einsatz mehr für die Feuerwehren Suben und St. Marienkirchen notwendig.
Info an Florian LFK weitergegeben. T´schuldigung FF Suben und St. Marienkirchen, für die Störung eurer Nachtruhe 😉.
Die verunfallte Person befand sich nicht mehr im Fahrzeug und wurde durch Notarzt, LFA Dr. Novak und dem Rotem Kreuz bereits versorgt, die kamen mit Ihren etwas kleineren Fahrzeugen noch durch die Rettungsgasse durch.
Das auf dem Dach liegende Unfallfahrzeug konnte nach Freigabe der Autobahnpolizei wieder aufgestellt werden. Nach Abklemmen der Batterie konnte der Brandschutz zurückgezogen werden.
Anschließend wurde gemeinsam mit den Mitarbeitern der Asfinag die Unfallstelle noch kurz gereinigt. Den Abtransport erledigte danach die Fa. Reich. Unser Auftrag war somit erledigt und wir kehrten in die Feuerwehrhäuser zurück.
Dank an die FF Antiesenhofen, Rotes Kreuz, LFA Dr. Novak, Autobahnpolizei, Asfinag und Fa. Reich für die gute Zusammenarbeit!
HBI Bernhard Ranseder
Bei Staubildung: Rettungsgasse
Seit 2012 ist auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bei Staubildung die Rettungsgasse Pflicht! Diese funktioniert jedoch nur dann, wenn sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer daran halten und den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort ermöglichen.- Klare und einfache Verhaltensregeln
- Rasches Vorankommen und Eintreffen der Einsatzkräfte
- Breite Zufahrtsmöglichkeit
- Schnelle Versorgung von Verletzten
- Erhöhung der Überlebenschancen von Unfallopfern von bis zu 40 Prozent
- Keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge am Pannenstreifen
- Einheitliches Prinzip mit Nachbarländern Deutschland, Slowenien und der Schweiz
Missachtung der Rettungsgasse ist kein Kavaliersdelikt
Wer sich nicht einordnet oder sogar die Rettungsgasse befährt, riskiert Leben. Für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse werden Strafen von bis zu 2.180 Euro fällig. Die Kontrolle der Einhaltung der Rettungsgasse obliegt einzig und allein der Exekutive/Polizei. Wenn Ihnen auffällt, dass die Rettungsgasse nicht beachtet wird, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Quelle: ASFINAG